Du bekommst in letzter Zeit lästige Werbeanrufe oder unerwünschte Newsletter? Dann solltest Du dem oder den Unternehmen eine weitere Nutzung deiner Daten zu Werbezwecken verbieten. Dies kannst du tun, indem du deine Zustimmung zur Nutzung und Weitergabe deiner Daten widerrufst.
Deutsche Unternehmen müssen dir ein Widerspruchsrecht zur Nutzung deiner Daten zu Werbezwecken gewähren. Das bedeutet im Klartext, dass du den Unternehmen verbieten kannst, dich weiterhin mit Werbeanrufen oder oder Werbemails zu belästigen. Außerdem kannst du mit deinem Widerruf auch unterbinden, dass deine Daten an weitere Werbepartner weitergegeben werden. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob du dein Einverständnis durch Teilnahme an einem Gewinnspiel oder auf anderem Wege abgegeben hast. Das Widerrufsrecht steht dir in jedem Fall gemäß §28, Absatz 4 des Bundesdatenschutzgesetzes zu.
Außerdem sind die Werbetreibenden verpflichtet, dir gemäß §34 des Bundesdatenschutzgesetzes Auskunft zu folgenden Fragen zu erteilen:
- Welche Daten sind zu deiner Person gespeichert?
- An welche weiteren Empfänger werden, bzw. wurden deine Daten bereits weitergegeben?
- Woher hat der Werbetreibende deine Daten?
- Zu welchem Zweck werden deine Daten gespeichert?
Musterschreiben für den Widerruf
Um dir deinen Widerruf möglichst einfach zu machen, hat dir unsere Redaktion ein Musterschreiben vorbereitet das Du als Vorlage nutzen kannst. Dir steht es frei, die Vorlage herunterzuladen, anzupassen und zu verwenden. Die Vorlage findest du unter der Kategorie „Mache von deinem Widerrufsrecht der Datennutzung Gebrauch“ auf unserer Seite: Tipps & Tricks für Gewinnspiele.
Das Werbetreibende Unternehmen nimmt deinen Widerspruch in aller Regel zumindest via Brief oder Fax an. Meist wird aber auch ein Widerspruch via E-Mail oder sogar am Telefon akzeptiert. Weitere Infos hierzu solltest du auf der jeweiligen Homepage oder auf Nachfrage (bei Werbeanrufen) erhalten. Werbemails enthalten normalerweise am Ende auch einen Link oder weitere Instruktionen um diese abzubestellen. Dies ist aber meist nicht als gleichwertig zu einem Widerspruch zu betrachten. Daher empfehlen wir dir in jedem Fall auch zusätzlich von deinem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Sonst könnte es unter Umständen nämlich möglich sein dass das Unternehmen dir zwar keine weiteren E-Mails mehr schickt, aber weiterhin Werbeanrufe durchführt oder deine Daten an weitere Unternehmen weitergibt.